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   BSG - B 11 AL 171/09 B   

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BSG - B 11 AL 171/09 B (https://dejure.org/9999,13627)
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  • BSG, 19.08.2009 - B 11 AL 116/09 B
    Auszug aus BSG - B 11 AL 171/09 B
    Soweit sich zum Begriff der groben Fahrlässigkeit iS des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB X Rechtsfragen stellen können, bedarf es bei der Darlegung im Rahmen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG einer Auseinandersetzung mit der umfangreichen Rechtsprechung des BSG zu diesem Begriff (vgl Beschluss des Senats vom 19.8.2009 - B 11 AL 116/09 B -).
  • BSG, 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen

    Auszug aus BSG - B 11 AL 171/09 B
    Denn die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als vorsätzlich oder als grob fahrlässig einzuschätzen ist, betrifft die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, in der Regel jedoch nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl ua Beschlüsse des BSG vom 22.3.1999 - B 14 KG 17/98 B -, vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - und vom 20.12.2000 - B 11 AL 215/00 B -).
  • BSG, 20.12.2000 - B 11 AL 215/00 B

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG - B 11 AL 171/09 B
    Denn die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als vorsätzlich oder als grob fahrlässig einzuschätzen ist, betrifft die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, in der Regel jedoch nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl ua Beschlüsse des BSG vom 22.3.1999 - B 14 KG 17/98 B -, vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - und vom 20.12.2000 - B 11 AL 215/00 B -).
  • BSG, 22.03.1999 - B 14 KG 17/98 B

    Fragen grundsätzlicher Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG - B 11 AL 171/09 B
    Denn die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als vorsätzlich oder als grob fahrlässig einzuschätzen ist, betrifft die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, in der Regel jedoch nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl ua Beschlüsse des BSG vom 22.3.1999 - B 14 KG 17/98 B -, vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - und vom 20.12.2000 - B 11 AL 215/00 B -).
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit -

    Auszug aus BSG - B 11 AL 171/09 B
    3 Der Beschwerdeführer macht zwar geltend, das LSG sei von der Entscheidung des BSG vom 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R (SozR 4-4300 § 118 Nr. 3) - abgewichen; er versäumt es jedoch, einen das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz herauszuarbeiten, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz des BSG steht.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG - B 11 AL 171/09 B
    5 2. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG - B 11 AL 171/09 B
    5 2. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG - B 11 AL 171/09 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; Beschlüsse des Senats ua vom 27.6.2002 - B 11 AL 87/02 B - und vom 17.6.2009 - B 11 AL 191/08 B -).
  • BSG, 27.06.2002 - B 11 AL 87/02 B
    Auszug aus BSG - B 11 AL 171/09 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; Beschlüsse des Senats ua vom 27.6.2002 - B 11 AL 87/02 B - und vom 17.6.2009 - B 11 AL 191/08 B -).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG - B 11 AL 171/09 B
    5 2. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

  • BSG, 17.06.2009 - B 11 AL 191/08 B
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